Patentrecherche
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit
dem das sog.
geistige Eigentum des Erfinders geschützt wird.
Patentierbar sind technische Verfahren, die gewerbsmäßig und
wiederholbar einsetzbar sind.
Der Erfinder erwirbt mit dem Patent das Recht, auf die exklusive
Nutzung seiner Idee; dies bezieht sich insbesondere auf die Herstellung,
die Verwendung und den Verkauf des Patentgegenstands.
Es steht dem Erfinder frei, seine Erfindung selbst zu nutzen,
sie zu verkaufen oder zu lizensieren.
Für die Patentierbarkeit sind folgende Kriterien besonders wichtig:
- Die Erfindung muß neu sein, d.h. sie darf nicht zum Stand
der Technik gehören. Insbesondere darf es weltweit
keine - der Öffentlichkeit zugänglichen - Druckschrifen
geben, die über den Gegenstand der Erfindung berichten.
Selbst die eigene Vorstellung der Erfindung auf einem Kongress
oder
in einer Zeitschrift kann vom Prüfer neuheitsschädlich entgegengehalten
werden.
- Die Erfindung muß gewerbsmäßig nutzbar und
tatsächlich realisierbar sein.
- Es muß eine ausreichende Erfindungshöhe vorliegen,
d.h. die Erfindung darf sich für den Fachmann nicht in naheliegender
Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
Vor einer Patentanmeldung ist es daher wichtig, zu überprüfen,
ob die Idee überhaupt patentierbar ist. Bei der Recherche ist
es wichtig, dass möglichst alle relevanten Veröffentlichungen
in allen Ländern überprüft werden.
Patentinformationen kann man darüber hinaus nutzen, um die
Aktivitäten des Mitbewerbs zu beurteilen, um Technologie-Trends
rechtzeitig zu erkennen und um die Lehre von abgelaufenen Patenten
zu übernehmen. |